SGK-Hörgeräteunterstützung
Sehen Sie den Weg zum Bericht Schritt für Schritt; wir übernehmen alles für Sie, vom Antrag bis zur Auslieferung.
Alle unsere Filialen sind SGK-Vertrags-Verkaufs- und Anpasszentren.
Nutzen Sie Ihren SGK-Anspruch bei uns
Der Zuschuss wird sofort von Ihrer Rechnung abgezogen — keine Vorauszahlung, keine Erstattung zum Nachverfolgen. Den Papierkram erledigen wir für Sie.
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HNO-Bericht
Der Test wird in der HNO-Abteilung des Krankenhauses durchgeführt, ein Gesundheitsausschussbericht wird ausgestellt.
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Kostenloser Test
In unserer Filiale führen wir einen kostenlosen Test durch und bestimmen gemeinsam das passende Gerät.
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Papierkram übernehmen wir
Den SGK-Antrag und den gesamten Schriftverkehr erledigen wir für Sie.
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Auslieferung & Wartung
Der Zuschuss wird von Ihrer Rechnung abgezogen; Einstellung und Wartung übernehmen wir.
SGK-Zuschussbeträge
Die Beträge gelten pro Ohr und sind Nettobeträge nach Abzug des Eigenanteils. Diese SGK-Beträge gelten für Versicherte der türkischen Sozialversicherung; falls das nicht auf Sie zutrifft, zahlen Sie direkt und wir nennen Ihnen einen klaren Preis. Stand: Januar 2026. SGK-Beträge können sich im Laufe des Jahres ändern; rufen Sie uns für den genauen Betrag an.
Wie viel Zuschuss steht Ihnen zu?
Beantworten Sie drei Fragen und sehen Sie sofort Ihren aktuellen Zuschussbetrag.
Die Beträge beruhen auf den SUT-Daten (Gesundheitsleistungsverzeichnis) von Januar 2026 und können sich im Laufe des Jahres ändern. Der genaue Betrag richtet sich nach Ihrem Bericht und dem gewählten Modell; bei Ihrem kostenlosen Test rechnen wir ihn gemeinsam aus. Was den Gerätepreis selbst bestimmt, haben wir auf unserer Seite zu den Hörgerätepreisen beschrieben.
Tabelle für alle Altersgruppen anzeigen
| Altersgruppe | Rentner | Berufstätig |
|---|---|---|
| 0–4 Jahre | 9.156,60 ₺ | 7.325,33 ₺ |
| 5–12 Jahre | 8.139,26 ₺ | 6.511,40 ₺ |
| 13–18 Jahre | 7.630,56 ₺ | 6.104,45 ₺ |
| 18 Jahre und älter | 5.087,04 ₺ | 4.069,63 ₺ |
Häufig gefragt
Personen mit Anspruch auf SGK-Gesundheitsleistungen, die die geltenden medizinischen Voraussetzungen erfüllen, können die Unterstützung nutzen. Allein versichert zu sein reicht nicht aus; erforderlich sind ein passender Bericht, ein Rezept und audiologische Befunde einer autorisierten Gesundheitseinrichtung. Alter und ob die Versorgung ein- oder beidseitig erfolgt, können die Unterlagenanforderungen ebenfalls ändern. Dies gilt für Versicherte der türkischen Sozialversicherung (SGK); ohne diese zahlen Sie direkt.
Die HNO-Beurteilung, die nötigen audiologischen Tests, der Gesundheitsausschussbericht und das Rezept für ein Hörgerät werden bei einem autorisierten Gesundheitsdienstleister ausgestellt. Welches Krankenhaus und welcher Ausschuss zuständig ist, kann von Ihrem Alter und der benötigten Geräteart abhängen. Wenn Sie uns vor dem Krankenhausbesuch anrufen, prüfen wir mit Ihnen die aktuelle Unterlagenliste. Unsere kostenlose Voreinschätzung im Zentrum ersetzt nicht den offiziellen Bericht.
Sobald Ihre SGK-Berechtigung bestätigt ist und das Gerät über ein Vertragszentrum bezogen wird, wird der von der SGK übernommene Betrag direkt an das Zentrum gezahlt. Sie müssen also nicht den vollen Preis zahlen und ihn später von der SGK zurückfordern. Der für Sie verbleibende Preisunterschied und ein eventueller Eigenanteil werden Ihnen vor der Auslieferung mitgeteilt.
Es gibt keinen einzelnen Dezibel-Grenzwert, der für alle gilt. Alter, Testmethode, ob das Gerät für ein oder beide Ohren verordnet wird, und ob der Verlust dauerhaft ist, beeinflussen die Beurteilung. Deshalb äußern wir keine endgültige Berechtigung allein anhand einer Zahl im Audiogramm. Die offizielle Entscheidung trifft der Bericht des zuständigen Krankenhauses; wir prüfen Ihre Unterlagen nach den geltenden SGK-Regeln.
In den meisten Fällen übernimmt die SGK einen festgelegten Zuschussbetrag; übersteigt der Gerätepreis diesen Betrag, geht die Differenz zulasten des Nutzers. Da sich Beträge und Eigenanteile ändern können, legen wir die zum Antragsdatum aktuelle Zahl zugrunde. Vor der Gerätewahl erklären wir Ihnen den für Sie verbleibenden Nettobetrag.
Aufladbare Geräte verwenden keine Einwegbatterien, daher gilt die Unterstützung für Einwegbatterien nicht für sie. Bei batteriebetriebenen Geräten wird die Unterstützung mit passendem Bericht und Rezept nach den geltenden SGK-Bedingungen gewährt. Falls Ihnen der Wechsel kleiner Batterien schwerfällt, sagen Sie das unbedingt bei der Gerätewahl. Für Batteriegrößen und Laufzeit siehe unsere Seite zu Hörgerätebatterien .
Ein Hörgerät beseitigt den Hörverlust nicht; es passt den Klang an Ihren Verlust an und macht Sprache und Umgebungsgeräusche besser zugänglich. Der erzielte Nutzen hängt von der Art des Verlusts, Ihrer Fähigkeit zur Sprachunterscheidung, der richtigen Wahl und Verifizierung des Geräts sowie der regelmäßigen Nutzung ab. Wir erklären Ihnen eine realistische Erwartung anhand Ihrer Testergebnisse und lassen Sie das Gerät nach Möglichkeit ausprobieren.
Selbstverständlich. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Gerät einsetzen, herausnehmen, aufladen oder die Batterie wechseln und reinigen. Wir erwarten nicht, dass Sie sich beim ersten Mal alles merken; bei Bedarf wiederholen wir es. Bei eingeschränkter Handgeschicklichkeit oder Sehkraft können wir leichter zu bedienende Modelle und Zubehör wählen. Sie können gerne einen Angehörigen mitbringen.
Nach Ablauf der von der SGK für das Gerät festgelegten Erneuerungsfrist kann mit neuem Bericht und Rezept eine erneute Beurteilung erfolgen. In manchen Sonderfällen können für eine vorzeitige Erneuerung zusätzliche Unterlagen nötig sein. Wir prüfen zunächst Ihren MEDULA-Eintrag und Ihr aktuelles Gerät; manchmal lässt sich das Problem ohne neues Gerät durch Wartung, ein neues Passstück oder eine Einstellung lösen.
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin für Ihren persönlichen Zuschussbetrag
Lassen Sie uns anhand Ihres Berichts und Bedarfs gemeinsam den genauen Betrag ermitteln; die SGK-Abwicklung übernehmen wir.